Zielgleicher und zieldifferenter Unterricht

Unterschiedliche Ziele für unterschiedliche Kinder

Für viele ist es verwirrend: Ein Kind wird an einer Grundschule unterrichtet - aber nicht nach den Anforderungen der Grundschule? Es muss nicht das können, was dort normaler Weise verlangt wird?

Zum Beispiel: Mit geistiger Behinderung an einer Grundschule

Wo ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet wird, sagt jedoch nichts darüber aus, nach welchen Anforderungen es unterrichtet wird.

Ein Kind mit einer geistigen Behinderung kann auch an einer Grundschule oder zum Beispiel der Gesamtschule unterrichtet werden. Natürlich werden dabei nicht die Anforderungen der Grundschule an dieses Kind gestellt. Vielmehr gelten für dieses Kind individuell festgelegte Ziele.

Diese Ziele werden in einem individuellen sonderpädagogischen Förderplan festgehalten und mit allen Beteiligten abgestimmt und besprochen.


Zieldifferenter Unterricht

Das führt dazu, dass in einer Schulklasse für die Kinder unterschiedliche Ziele gelten: Zum Beispiel in einer 3. Grundschulklasse die Ziele des Lehrplans der Grundschule für die 3. Klasse und die Ziele des sonderpädagogischen Förderplans. In so einer Klasse wird zieldifferent unterrichtet.

Dies muss nicht bedeuten, dass alle Ziele sich unterscheiden. Manche Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können in einzelnen Bereichen auch den Anforderungen der allgemeinbildenden Schule entsprechen. Dies wird jedoch individuell festgelegt - eben entsprechend den Möglichkeiten des Kindes.


Zielgleicher Unterricht

Zielgleicher Unterricht bedeutet, dass für alle Schüler die gleichen Ziele gelten. Wird zum Beispiel in einer 4. Klasse der Grundschule zielgleich unterrichtet, werden dort ohne Ausnahme alle Schülerinnen und Schüler nach den Lernzielen der vierten Klasse der Grundschule unterrichtet. Diese Anforderungen sind in den Lehrplänen für die Grundschule beschrieben.

Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen Behinderung werden zielgleich unterrichtet. Dies ist nur dann anders, wenn ein sonderpädagogischer Förderbedarf z.B. im Bereich des Lernens festgestellt wurde.

Eine körperliche Behinderung kann es einem Schüler oder einer Schülerin sehr schwer machen, im Unterricht mitzuhalten, obwohl er oder sie alles versteht. Das liegt vielleicht daran, dass die Behinderung zu einer allgemeinen Verlangsamung oder eingeschränkten Leistungsfähigkeit führt.

Wenn dies so ist, dürfen dem Kind daraus keine Nachteile in der Beurteilung entstehen. Lehrerinnen und Lehrer müssen also zum Beispiel bei Klassenarbeiten mehr Zeit geben oder die Arbeit kürzen.

Die rechtliche Grundlage dafür ist der "Nachteilsausgleich".


Gesetzliche Grundlagen

Grundlage für den Unterricht an Schulen in Schleswig-Holstein ist das Schulgesetz und die Lehrpläne.