Wo werden Kinder mit dem Förderschwerpunkt KM unterrichtet?

Kinder mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung können an allgemeinbildenden Schulen (Grundschule, Regionalschule, Gemeinschaftsschule, Gymnasium) sowie an allen Förderzentren oder an den Schulen für Geistigbehinderte unterrichtet werden. Im Einzelfall ist auch eine Beschulung an der Schule für Körperbehinderte Hirtenweg in Hamburg oder an den entsprechenden Internatsschulen des Landes Schleswig-Holstein möglich.


Bestmögliche Förderung

Wo ein Kind zur Schule geht, hängt davon ab, wo und wie die Förderung des Kindes am besten gewährleistet werden kann und welchen Wunsch die Betroffenen (Kind und Eltern) haben. Es ist grundsätzlich sowohl der Besuch einer allgemein-bildenden Schule ("gemeinsamer Unterricht") als auch der Besuch eines Förderzentrums denkbar.


Gemeinsamer Unterricht

Viele Schülerinnen und Schüler mit körperlichen Behinderungen werden an allgemeinbildenden Schulen unterrichtet. Es kann sein, dass dafür besondere Stühle, Tische, Hilfsmittel usw. angeschafft werden müssen. Dies ist Aufgabe des Schulträgers, der Krankenkassen oder des Sozialhilfeträgers.

In manchen Fällen ist es notwendig, dass regelmäßige medizinische Versorgung sicher gestellt sein muss. Das kann den Einsatz eines medizinischen Dienstes erforderlich machen. Oder ein Kind braucht aufgrund seiner besonderen Situation eine Person (Integrationshelfer), die in der Schule unterstützende Aufgaben übernimmt.


Besondere Schulen

Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt KME besuchen auch die Schule für Körperbehinderte Hirtenweg in Hamburg, die Staatliche Internatsschule für Körperbehinderte in Damp oder Raisdorf (Schwentinental), sowie die Raboisenschule in Elmshorn und die Heideweg-Schule in Appen (Förderzentrum für Geistigbehinderte). Sowohl die Raboisenschule als auch die Heideweg-Schule sind unter anderem in besonderer Weise auf Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung eingestellt.

Eine Einschulung in eine dieser besonderen Schulen kommt nur in Betracht, wenn durch ein Sonderpädagogisches Gutachten [pdf] ein sonderpädagogischer Förderbedarf (Förderschwerpunkt) im Bereich der körperlichen und motorischen Entwicklung festgestellt worden ist und eine integrative Beschulung nicht sinnvoll erscheint.