Das Sonderpädagogische Gutachten
Wer kann ein Gutachten beantragen?
Ein Gutachten kann von den Eltern beantragt werden. Die zuständigen Schulen können ebenfalls ein Gutachten beantragen. Das ist entweder die Schule, die das Kind besucht oder die (Grund-) Schule, die für die Kinder der jeweiligen Wohngegend zuständig ist. Auch eine volljährige Schülerin / ein volljähriger Schüler kann ein sonderpädagogisches Gutachten über sich beantragen.
Das Sonderpädagogische Gutachten [pdf] wird von dem zuständigen Förderzentrum erstellt. Es können auch andere Förderzentren hinzugezogen werden (Beispiel: Schule für Sehgeschädigte). Der Teil des Gutachtens, der sich auf die körperliche und motorische Entwicklung eines Schülers bezieht, wird von der Kreisfachberatung KME geschrieben.
Wenn Eltern nicht sicher sind, was sie tun sollten, können sie sich von der zuständigen Schule, dem zuständigen Förderzentrum oder der Kreisfachberatung für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt KME beraten lassen.
Wie finden die Wünsche der Eltern Beachtung?
Im Laufe des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs werden den Eltern die unterschiedlichen Möglichkeiten der schulischen Förderung Ihres Kindes erklärt. Dann werden sie nach ihren Vorstellungen und Wünschen hinsichtlich der Beschulung ihres Kindes gefragt.
Förderschwerpunkt
Im Sonderpädagogischen Gutachten wird der sonderpädagogische Förderbedarf einer Schülerin / eines Schülers festgestellt und genauer be-schrieben. Häufig haben junge Menschen mit Behinderungen in mehr als einer Hinsicht einen sonderpädagogischen Förderbedarf. Neben dem Förderbedarf in der körperlichen und motorischen Entwicklung kann zum Beispiel ein Förderbedarf in den Bereichen Lernen, geistiger Entwicklung, der sprachlichen Entwicklung oder beim Sehen und Hören bestehen. Aufgabe des sonderpädagogischen Gutachtens ist es, einen Förderschwerpunkt festzustellen. Es muss also beschrieben werden, in welchem Bereich der größte sonderpädagogische Förderbedarf besteht.
Es ist nicht Aufgabe des sonderpädagogischen Gutachtens, zu entscheiden, wo ein Schüler Kind unterrichtet werden soll. Der Förderort (z.B. Grundschule oder Schule für Körperbehinderte) wird nicht im Gutachten festgelegt.
Gemeinsam den besten Förderort finden: Koordinierungsgespräche
Wenn alle Fakten und auch der Wunsch der Eltern bekannt sind, werden Koordinierungsgespräche geführt.
Dabei wird versucht zu klären, wo das Kind mit welchen Hilfen unterrichtet werden könnte. Ziel dieses Verfahrens ist es, Einvernehmen zwischen allen Beteiligten zu erzielen und dabei den besten Förderort für das Kind zu finden. Dabei müssen nicht nur die Wünsche der Eltern, sondern auch die Möglichkeiten der Schulen und der Kostenträger berücksichtigt werden.
Fast immer ist es möglich, dass sich alle einigen. Die Koordinierungsgespräche werden durch die Schulleitung eines Förderzentrums geleitet. Das Ergebnis der Koordinierungsgespräche wird dem Schulamt als Vorschlag unterbreitet.
Das Schulamt stellt dann einen Beschulungsbeschluss aus, der den Eltern zugeschickt wird.
Welche Personen an den Koordinierungsgesprächen beteiligt sein müssen, kann man in der Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO § 4,5) nachlesen.
Weitergehende externe Informationen: