Hinweise zur Berufsbezeichnung Heilpraktiker (Psychotherapie)
Die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden hat beschlossen, dass Heilpraktiker, die eine Heilpraktikererlaubnis haben, die auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkt ist, künftig die Berufsbezeichnung
"Heilpraktiker / Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie"
verwenden sollen.
Diesem Beschluss hat sich das Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein und damit auch der Kreis Pinneberg angeschlossen.
Bei diesem Beschluss handelt es sich allerdings nicht um eine verbindliche Rechtsvorschrift (Gesetz, Verordnung, Satzung), sondern um eine Empfehlung.
Bei Neuerteilungen von auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkter Heilpraktikererlaubnisse wird diese o.g. Berufsbezeichnung vom Kreis Pinneberg vorgeschrieben.
Um wettbewerbsrechtliche Probleme mit der Psychotherapeutenkammer zu vermeiden, empfehle ich allen betroffenen Heilpraktikern und Heilpraktikerinnen , die noch eine andere Berufsbezeichnung in ihrer Heilpraktikerurkunde stehen haben, ab sofort nur noch die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker / Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie" zu verwenden.
Auf den Seiten des Fachdienstes Gesundheit finden Sie weitere Informationen zu Heilpraktikerangelegenheiten.
Herr Müller
Fachdienst Gesundheit
Team Verwaltung (FD32)