Grund-, Oberflächen-, Niederschlags- und Schmutzwasserabgabe

Folgende Abgaben für Abwasser werden hier berechnet:

  • Niederschlagswasserabgabe an die Städte und Gemeinden des Kreises Pinneberg;
  • Direkteinleiterabgabe an die Betreiber von Kläranlagen, die mehr als 8cbm/ Tag Schmutzwasser einleiten;
  • Kleineinleiterabgabe


Diese Abgaben werden eigentlich durch die Bundesländer erhoben. Der Kreis Pinneberg ist lediglich die so genannte Festsetzungsbehörde und leitet die Abgabe an das Land weiter. Die Höhe der Abgaben erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Nähere Informationen zu Grundwasser- und Oberflächenwasserentnahmen entnehmen Sie bitte dem Schreiben "Grundwasser- und/ oder Oberflächenwasserentnahmemenge 2009".