Trinkwasser-Glossar - Erklärung der Fachbegriffe
1,2-Dichlorpropan
1,2-Dichlorpropan, ein leichtflüchtiger chlorierter Kohlenwasserstoff, ist gegen bodenbürtige Fadenwürmer (Nematoden) schwach-wirksam und war Bestandteil mehrerer Bodenentseuchungsmittel (Bodendesinfektionsmittel), die außerdem den nematiziden Wirkstoff 1,3-Dichlorpropen (z. T. in Kombination mit dem gleichfalls nematiziden Wirkstoff Methylisothiocyanat) enthielten und zwischen 1975 und 1987 zugelassen waren.
In Schleswig-Holstein wurden Bodenentseuchungsmittel ausschließlich in der Baumschulwirtschaft benötigt und zur Behebung der sog. Bodenmüdigkeit eingesetzt. Nach der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung war die Anwendung von 1,3-Dichlorpropen-haltigen Mitteln seit 21. März 1986 nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde und nur außerhalb von Wasserschutzgebieten zulässig. 1987 erlosch die letzte Zulassung für ein Pflanzenschutzmittel mit 1,2-Dichlorpropan; ein Anwendungsverbot speziell für diesen Stoff wurde daher nicht ausgesprochen. Seit dem 22. März 1991 besteht für 1,3-Dichlorpropen ein vollständiges Anwendungsverbot.
Abwehrbrunnen
Ein Brunnen, der nicht mehr zur Förderung von Wasser zu Trinkwasserzwecken dient, der aber weiter gefördert wird. Das Wasser wird dann in der Regel abgeleitet. Zweck dieser Maßnahme ist es, im Wasser vorhandene Stoffe durch ein Abpumpen des Grundwasserleiters von den Förderbrunnen fern zu halten.
Bentazon
Bentazon ist ein selektiver herbizider Wirkstoff, der über Blatt und Spross, aber auch über die Wurzel aufgenommen und in der Pflanze verteilt wird. Er ist in einer Reihe zugelassener Mittel enthalten, und zwar zur Bekämpfung zweikeimblättriger Unkräuter in Sommer- und Wintergetreide, Mais, Lein, Kartoffeln, Futtererbsen sowie in bestimmten Gemüse- und Gewürzpflanzen. Die Zulassungen einiger Mittel bestehen bis zum Jahr 2011.
Calciumhydroxid
Calciumhydroxid (Ca(OH)2), wird zur (Rest-)Entsäuerung und Aufhärtung verwendet.
Chlordioxid
Chlordioxid (ClO2), ist ein Oxidationsmittel und dient der vorbeugenden Desinfektion des Trinkwassers (Schutzchlorung).
Chlortoluron
Chlortoluron ist wirksam gegen einjährige Unkräuter, einschließlich einiger Gräserarten. Die Anwendung entsprechender Mittel erfolgt als Vorauf- (Herbst) und Nachauflaufherbizid (Frühjahr) in Wintergetreide, insbesondere zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz, Windhalm, Rispengräsern und flachkeimenden Samenunkräutern. Der Wirkstoff Chlortoluron hatte ebenfalls seit Anfang der achtziger Jahre eine große Bedeutung in den Baumschulen. Die Zulassung der in Deutschland zugelassenen Mittel endete am 31.03.2001, daher ist seit dem 01.07.2001 (Einführung der Indikationszulassung) die Anwendung aller Präparate mit diesem Wirkstoff nicht mehr erlaubt. Zur Zeit ist nicht bekannt, ob bzw. mit welchen Auflagen die Wiederzulassung von Chlortoluron-haltigen Präparaten erfolgen wird.
Hexazinon
Hexazinon ist ein nicht-selektives Blatt- und Bodenherbizid mit Wirkung gegen ein- und zweikeimblättrige Pflanzen. Der Wirkstoff war bis 1991 in drei zugelassenen Pflanzenschutzmitteln enthalten, deren Anwendung bis zum Wirksamwerden des uneingeschränkten Indikationsgebots am 1. Juli 2001 noch zulässig war. Eine erneute Zulassung Hexazinon-haltiger Mittel in Deutschland ist z.Zt. nicht vorgesehen.
Mecoprop-P
Mecoprop-P ist das (rechtsdrehende) und allein herbizid-wirksame Isomer des früheren Wirkstoffs Mecoprop (MCPP), wodurch die Aufwandmenge je Anwendung praktisch halbiert wird. Er wirkt selektiv nach Aufnahme über die grünen Pflanzenteile (Wuchsstoffcharakter). In Deutschland sind mehrere Mecoprop-P-haltige Pflanzenschutzmittel - zum Teil in Kombination mit anderen Wirkstoffen - zugelassen, und zwar zur Bekämpfung einjähriger zweikeimblättriger Unkräuter in Sommer- und Wintergetreide, Kernobst, Wiesen und Weiden, Rasen im Bereich Haus- und Kleingarten sowie in Weinreben. Die Zulassungen einiger Mittel bestehen bis zum Jahr 2007.
TOC
TOC ist die Bezeichnung für den gesamten organisch gebundener Kohlenstoff und ein somit ein Summenparameter. Die Konzentration an organisch gebundenem Kohlenstoff ist ein Maß für die Konzentration an organischer Substanz im Wasser.
Dieser Parameter gehört zu den Indikatorparametern und ist ohne Grenzwert in der Trinkwasserverordnung festgesetzt worden. Er ist somit gesundheitlich unrelevant. Er wird lediglich als Festlegung von Einsatzkriterien für Leitungsmaterialien verwendet.