Verkehrspsychologische Beratung
Zielsetzung:
In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Fahrerlaubnisinhaber veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen ( § 4 Abs. 9 StVG).
Rahmenbedingungen:
Einzelgespräche von insgesamt 4 Stunden. Der Betroffene erhält eine Bescheinigung über die Teilnahme zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde (§ 4 Abs. 9 StVG). Über den Inhalt der Gespräche erfährt die Fahrerlaubnisbehörde nichts.
Voraussetzungen des Beraters:
- Abschluss eines Hochschulstudiums als Dipl.-Psychologe
- verkehrspsychologische Ausbildung
- Erfahrungen in der Verkehrspsychologie
- Teilnahme an einem Qualitätssicherungssystem
Frau Leser
Fachdienst Straßenverkehr
Team Straßenverkehrsaufsicht