Verkehrspsychologische Beratung

Zielsetzung:

In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Fahrerlaubnisinhaber veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen ( § 4 Abs. 9 StVG).


Rahmenbedingungen:

Einzelgespräche von insgesamt 4 Stunden. Der Betroffene erhält eine Bescheinigung über die Teilnahme zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde (§ 4 Abs. 9 StVG). Über den Inhalt der Gespräche erfährt die Fahrerlaubnisbehörde nichts.

Voraussetzungen des Beraters:

  • Abschluss eines Hochschulstudiums als Dipl.-Psychologe
  • verkehrspsychologische Ausbildung
  • Erfahrungen in der Verkehrspsychologie
  • Teilnahme an einem Qualitätssicherungssystem

Ihre Ansprechpartner

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Frau Leser

Fachdienst Straßenverkehr

Team Straßenverkehrsaufsicht

Telefon: 04101/ 7095-58

FAX:  04101/ 7095-71

Raum: 23 (OG)

E-Mail:  m.leser@kreis-pinneberg.de