Aufbauseminare / besondere Maßnahmen

Ziel:

Das Punktsystem soll künftig nicht mehr nur der Feststellung von Defiziten dienen, sondern auch Angebot und Hilfestellung enthalten, diese Defizite zu beheben und zwar durch das Aufbauseminar sowie die verkehrspsychologische Beratung. Auch soll der Gedanke der Freiwilligkeit in der Verkehrssicherheit gestärkt werden. Deshalb soll durch die Möglichkeit des Punkterabatts ein "Bonus-System" für freiwillige Schulungsmaßnahmen eingeführt werden. (Begründung der Fahrerlaubnis-Verordnung).

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV §§ 35ff, § 42) unterscheiden zwischen Aufbauseminaren und besonderen Aufbauseminaren:

Aufbauseminare
"Die Aufbauseminare dürfen nur von Fahrlehrern durchgeführt werden, die Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz sind." (§ 4 Abs. 8 Satz 4 StVG).

Besondere Aufbauseminare
"Besondere Seminare für Inhaber einer Fahrerlaubnis, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschender Mittel am Verkehr teilgenommen haben, werden nach näherer Rechtsverordnung (...) von hierfür amtlich anerkannten anderen Seminarleitern durchgeführt." (§ 4 Abs. 8 Satz 4 StVG).

Zielsetzung: Änderung von Trinkgewohnheiten, Trennen von Trinken und Fahren, Beseitigen von Wissenslücken.


Rahmenbedingungen:

Aufbauseminar:
Gruppen von 6-12 Teilnehmern, 4 Sitzungen von jeweils 135 Minuten in einem Zeitraum von 2-4 Wochen, zusätzlich zwischen der 1. und 2. Sitzung eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten.

Besonderes Aufbauseminar:
Gruppen von 6-12 Teilnehmern, ein Vorgespräch und 3 Sitzungen von jeweils 180 Minuten in einem Zeitraum von 2-4 Wochen, Anfertigung von Kursaufgaben zwischen den Sitzungen.

Seminarleiter:
Dipl.-Psychologe, verkehrspsychologische Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen in der Begutachtung usw.

Zielgruppe:
Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, Punktauffällige Kraftfahrer, Alkohol- und /oder Drogenauffällige.


Welche Fahrschulen oder Institute die jeweiligen Aufbauseminare durchführen dürfen, können Sie auf Anfrage beim Fachdienst Straßenverkehr erfahren.

Ihre Ansprechpartner

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Frau Leser

Fachdienst Straßenverkehr

Team Straßenverkehrsaufsicht

Telefon: 04101/ 7095-58

FAX:  04101/ 7095-71

Raum: 23 (OG)

E-Mail:  m.leser@kreis-pinneberg.de