Abgestufte Maßnahmen des Punktesystems
8 - 13 Punkte
§ 4 Abs. 3 Nr. 1 StVG
schriftliche Unterrichtung der oder des Betroffenen, Verwarnung, Hinweis auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Aufbauseminar.
§ 4 Abs. 4 StVG
Abzug von 4 Punkten beim Punktestand von 8 Punkten und 2 Punkten bei Punktestand von 9-13 Punkten bei der Teilnahme an einem Aufbauseminar (innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Seminars Teilnahme nachzuweisen).
14 - 17 Punkte
§ 4 Abs. 3 Nr. 2 StVG
Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar mit Fristsetzung von 2 Monaten, Verwarnung, falls in den letzten 5 Jahren bereits die Teilnahme an einem Aufbauseminar erfolgte. Hinweis auf die Möglichkeit der verkehrspsychologischen Beratung nach einem Aufbauseminar.
§ 4 Abs. 4 StVG
Abzug von 2 Punkten bei der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
18 Punkte und mehr
§ 4 Abs. 3 Nr. 3 StVG
Entziehung der Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung
§ 4 Abs. 10 StVG
Sperre von 6 Monaten, Frist beginnt mit Aushändigung des Führerscheins zu laufen
Die Eintragungen der Verkehrsverfehlungen beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg werden grundsätzlich nach Ablauf der in § 29 StVG genannten Fristen getilgt. Mit der Tilgung der Eintragung (§ 29 StVG) aus dem Verkehrszentralregister werden auch die Punkte gelöscht.
Frau Leser
Fachdienst Straßenverkehr
Team Straßenverkehrsaufsicht