Verlust von Kennzeichenschildern

Ein oder beide Kennzeichenschild(er) zu Ihrem Fahrzeug ist / sind in Verlust geraten, gestohlen worden oder sonst wie abhanden gekommen. Es ist in jedem Fall eine Umkennzeichnung erforderlich.

Folgende Unterlagen bringen Sie bitte dazu im Original mit:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
  • Gültige Bescheinigung der Abgasuntersuchung
  • Hauptuntersuchungsbericht (Prüfbericht TÜV, DEKRA, o.ä.)
  • Personalausweis oder Reisepass + aktueller Meldebescheinigung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
  • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Anzeige
  • Wenn nur ein Kennzeichen gestohlen wurde, ist das zweite Kennzeichen mitzubringen
  • Verlusterklärung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
  • Grundgebühr: 26,80 EUR


Bei Ausstellung der neuen Zulassungsdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 8,70 EUR an.

Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) entrichtet werden.

Bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens fallen zusätzlich Gebühren in Höhe von 10,20 EUR und bei Vorwegzuteilung eines Wunschkennzeichens in Höhe von 12,80 EUR an.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern beziehen können.

Falls Sie doch noch Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zulassungsstelle mit Rat und Tat zur Seite. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter Kontakt.