Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb des Kreises Pinneberg

Sie möchten ein bereits im Kreis Pinneberg zugelassenes Fahrzeug auf einen neuen Halter im Kreis Pinneberg ummelden ...

Dazu bringen Sie bitte folgende Unterlagen im Original mit:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein) oder Bescheinigung über die Stilllegung
  • Versicherungsbestätigung (§ 23 FZV)
  • gültige Bescheinigung der Abgasuntersuchung
  • Hauptuntersuchungsbericht (Prüfbericht TÜV, DEKRA, o.ä.)
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- /Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis(e) des/der Zeichnungsberechtigten
  • Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren
  • Grundgebühr: 18,60 EUR


Bei Ausstellung der neuen Zulassungsdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 8,70 EUR an.

Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) entrichtet werden.

Bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens fallen zusätzlich Gebühren in Höhe von 10,20 EUR und bei Vorwegzuteilung eines Wunschkennzeichens in Höhe von 12,80 EUR an. Weitere Einzelheiten hierzu erfahren Sie hier ...

Zusätzlich fallen evtl. Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern beziehen können.

  1. Informationen zur Umkennzeichnung


Falls Sie doch noch Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zulassungsstelle mit Rat und Tat zur Seite. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter Kontakt.