Saisonkennzeichen
Sie möchten Ihr Fahrzeug nur für einen begrenzten, jährlich wiederkehrenden Zeitraum zulassen. Der gewünschte Zeitraum muss mindestens zwei und kann höchstens elf Monate umfassen.
Die Zulassungsdauer wird auf der rechten Kennzeichenhälfte eingeprägt. Das Fahrzeug ist immer für volle Monate zugelassen, d.h. vom ersten bis zum letzten Tag des Monates. Außerhalb des gültigen Saisonzeitraumes darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum benutzt und abgestellt werden. Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen im Original mit:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
- bei angemeldeten Fahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein) und Kennzeichenschilder
- bei abgemeldeten Fahrzeugen: Bescheinigung über die Stilllegung
- Versicherungsbestätigung (§ 23 FZV)
- Gültige Bescheinigung der Abgasuntersuchung
- Hauptuntersuchungsbericht (Prüfbericht TÜV, DEKRA, o.ä.)
- bei Fahrzeugen, die der Sicherheitsprüfung (SP) unterliegen, das gültige Prüfprotokoll
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person - bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- /Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis(e) des/der Zeichnungsberechtigten - Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren
- Grundgebühr: 26,80 EUR
Bei Ausstellung der neuen Zulassungsdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 8,70 EUR an.
Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) entrichtet werden.
Bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens fallen zusätzlich Gebühren in Höhe von 10,20 EUR und bei Vorwegzuteilung eines Wunschkennzeichens in Höhe von 12,80 EUR an. Weitere Einzelheiten hierzu erfahren Sie hier ...
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern beziehen können.
Falls Sie doch noch Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zulassungsstelle mit Rat und Tat zur Seite. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter Kontakt.