Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
Wenn ein Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wird, handelt es sich um eine Neuzulassung.
Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen im Original mit:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung (§ 23 FZV)
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
- bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- /Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis(e) des/der Zeichnungsberechtigten
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren
| Gebühren: | |
| Grundgebühr | 26,30 EUR |
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bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens zuzügl. |
10,20 EUR |
Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) entrichtet werden.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern beziehen können.
Falls Sie doch noch Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zulassungsstelle mit Rat und Tat zur Seite. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter Kontakt.