Kurzzeitkennzeichen
Sie möchten ein nicht zugelassenes Fahrzeug probefahren, überführen oder beim Sachverständigen vorführen ...
Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen im Original mit:
- Versicherungsbestätigung (§ 23 FZV) für ein Kurzzeitkennzeichen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
- bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- /Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis(e) des/der Zeichnungsberechtigten
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief), wenn vorhanden
| Gebühren: | |
| Grundgebühr | 10,20 EUR |
Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) entrichtet werden.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern beziehen können.
Kurzzeitkennzeichen können ab Antragstellung für einen Fünf-Tage-Zeitraum zugeteilt werden.
Falls Sie doch noch Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zulassungsstelle mit Rat und Tat zur Seite. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter Kontakt.