Kurzzeitkennzeichen

Sie möchten ein nicht zugelassenes Fahrzeug probefahren, überführen oder beim Sachverständigen vorführen ...

Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen im Original mit:

  • Versicherungsbestätigung (§ 23 FZV) für ein Kurzzeitkennzeichen
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- /Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis(e) des/der Zeichnungsberechtigten
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief), wenn vorhanden
     
Gebühren:  
Grundgebühr 10,20 EUR

Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) entrichtet werden.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern beziehen können.

Kurzzeitkennzeichen können ab Antragstellung für einen Fünf-Tage-Zeitraum zugeteilt werden.

Falls Sie doch noch Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zulassungsstelle mit Rat und Tat zur Seite. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter Kontakt.