Import und Zulassung von Neufahrzeugen
Bringen Sie bitte bei EU- bzw. Nicht-EU-Importen folgende Unterlagen im Original mit:
- Wenn vorhanden, ist die blanko Zulassungsbescheinigung(en) aus dem Ausland
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung / Certificate of Conformity (COC)
- Lückenloser Eigentumsnachweis: z.B. durch Kaufverträge bzw. Rechnungen im Original
- Händlerbescheinigung (Erforderliche Angaben: Neufahrzeug, Importland des Fahrzeuges, Erklärung darüber, dass noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt bzw. ausgestellt wurde).
- Abnahme nach § 21 StVZO, so genannte Bauratabnahme, für Fahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung
- ggf. bei Nicht-EU-Importen eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung; z.B. bei Grenzübertrittsstelle oder Zollamt in Pinneberg
Bei EU-Importen ist die Zulassungsstelle nach § 18 (10) Umsatzsteuergesetz dem Finanzamt gegenüber verpflichtet, den innergemeinschaftlichen Erwerb eines Neufahrzeuges mitzuteilen. Als neu gilt ein Fahrzeug, dessen erste Inbetriebnahme nicht mehr als 6 Monate bzw. nicht mehr als 6000 km Laufleistung zurückliegt.
Formulare und Merkblätter:
Für die Zulassung von Kraftfahrzeugen benötigen Sie zusätzlich die üblichen Unterlagen im Original:
- Versicherungsbestätigung (§ 23 FZV)
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
- bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels-/ Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis(e) des/der Zeichnungsberechtigten
| Gebühren: | |
| Grundgebühr | 29,90 EUR |
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bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens zuzügl. |
10,20 EUR |
Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) entrichtet werden.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern beziehen können.
Falls Sie doch noch Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zulassungsstelle mit Rat und Tat zur Seite. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter Kontakt.