Ausfuhrkennzeichen

Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland verbringen wollen, benötigen Sie ein so genanntes Ausfuhrkennzeichen.


Für die Zulassung gelten folgende Voraussetzungen:

  • Das Fahrzeug muss mit einer gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden.
  • Eine Ausnahme gilt für Neufahrzeuge, denen durch Herstellerbescheinigung die Vorschriftsmäßigkeit der Fahrzeug-Identitäts-Nummer nachgewiesen wird.
  • Die Zulassung erfolgt nur bei gleichzeitiger Vorlage einer Versicherungbescheinigung (3-fach gelb) nach § 7 (2) der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntKfzVO) in Verbindung mit dem Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger.

Wichtig: Ausfuhrkennzeichen sind seit dem 01. Juli 2010 steuerpflichtig


Bei Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens müssen eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestellt werden. Der Internationale Zulassungsschein wird nur noch auf Antrag ausgestellt, wenn das Fahrzeug in ein Land außerhalb der EU ausgeführt werden soll.

Die technischen Daten zur Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung sind vom Antragsteller durch Vorlage der alten Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II), eines COC, einer Datenbestätigung oder eines Gutachtens über eine Einzelabnahme (§ 21 StVZO) nachzuweisen. Einzelabnahmen werden beispielsweise bei eingeführten Fahrzeugen ohne COC oder Datenbestätigung benötigt.

Ist die Hauptuntersuchung (HU) vor dem Ablauf der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens fällig, ist eine neue HU durchzuführen. Eine Abnahme gemäß § 7 der Internationalen Verordnung über den Kfz-Verkehr (IntVO) ist nicht mehr möglich, da diese Bestimmung aufgehoben wurde.

Hierbei sind folgende Unterlagen im Original mitzubringen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels-/Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis(e) des/der Zeichnungsberechtigten
  • Versicherungbescheinigung für die internationale Zulassung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief) mit einer Bescheinigung über die Stilllegung oder
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief), Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein) und Kennzeichenschilder
  • Hauptuntersuchungsbericht (TÜV, DEKRA, o.ä.)
       
Gebühren:  
Grundgebühr 33,30 EUR

bei Ausstellung neuer Zulassungsdokumente
(Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) zuzügl.

8,70 EUR

Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) entrichtet werden.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern beziehen können.

Falls Sie doch noch Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zulassungsstelle mit Rat und Tat zur Seite. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter Kontakt.