Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschild(er)
  • Anzeige der Polizei bei Fahrzeugdiebstahl
  • Sofern mit dem Antrag auf Außerbetriebsetzung das Fahrzeug zum öffentlichen Straßenverkehr nicht wieder zugelassen werden soll, ist zusätzlich ein Verwertungsnachweis erforderlich.


Bei der Außerbetriebsetzung erlischt grundsätzlich die Bindung des Kennzeichens mit dem Fahrzeug. Dies hat zur Folge, dass das bisherige Kennzeichen kurzfristig wieder frei wird. Aus diesem Grund kann das amtliche Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung auf Antrag wie folgt reserviert werden:

  • für die Dauer von 12 Monaten für die Wiederzulassung des außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges oder
  • für den Halter für max. 6 Monate.   

Bei der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen, die nicht in Pinneberg zugelassen sind, ist eine Reservierung des Kennzeichens nicht möglich.

Gebühren:  
Grundgebühr für Pinneberger Fahrzeuge 5,60 EUR
Grundgebühr für Fahrzeuge aus anderen Zulassungsstellen 10,70 EUR
bei gleichzeitiger Vorlage eines Verwertungsnachweises zuzügl. 5,10 EUR
bei späterer Vorlage eines Verwertungsnachweises zuzügl. 10,20 EUR

Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) entrichtet werden.

Falls Sie doch noch Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zulassungsstelle mit Rat und Tat zur Seite. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter Kontakt.