Anschrift-/ Namensänderung
Ihr Name, Ihre Anschrift innerhalb des Kreises Pinneberg oder die entsprechenden Angaben Ihrer Firma haben sich geändert ...
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
- geänderter Personalausweis oder Meldebestätigung (Original)
- bei Namensänderung auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
- bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- /Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
| Gebühren: | |
| Grundgebühr bei Anschriftenänderung | 10,70 EUR |
| Grundgebühr bei Namensänderung | 11,40 EUR |
| Gebühr bei gleichzeitiger Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II | 14,50 EUR |
Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) entrichtet werden.
Eine Anschriftenänderung können Sie auch bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt vornehmen lassen.
Falls Sie doch noch Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zulassungsstelle mit Rat und Tat zur Seite. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter Kontakt.