Fahrschulaufsicht
Die Straßenverkehrsbehörde ist sowohl für die Erteilung, die Rücknahme oder den Widerruf von Fahrlehr-, Fahrschul- und Zweigstellenerlaubnissen als auch für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen (inkl. Zweigstellen) zuständig.
Die folgenden Erlaubnisse werden jeweils auf formlosen Antrag erteilt.
Frau Kraft
Fachdienst Straßenverkehr
Team Straßenverkehrsaufsicht