Fahrschulaufsicht

FahrschulaufsichtDie Straßenverkehrsbehörde ist sowohl für die Erteilung, die Rücknahme oder den Widerruf von Fahrlehr-, Fahrschul- und Zweigstellenerlaubnissen als auch für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen (inkl. Zweigstellen) zuständig.

 

 

 



Die folgenden Erlaubnisse werden jeweils auf formlosen Antrag erteilt.

Ihre Ansprechpartner

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Frau Kraft

Fachdienst Straßenverkehr

Team Straßenverkehrsaufsicht

Telefon: 04101/ 7095-53

FAX:  04101/ 7095-71

Raum: 13 (OG)

E-Mail:  s.kraft@kreis-pinneberg.de