"Begleitetes Fahren ab 17"

Am 01.10.2005 wurde in Schleswig-Holstein das "Begleitete Fahren ab 17" als Modellversuch eingeführt. Es soll hier Jugendlichen die Möglichkeit eröffnet werden, bereits vor dem 18. Lebensjahr, ausschließlich in Begleitung von Erwachsenen Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln. Wünschenswert wären hier die Erziehungsberechtigten als Begleitpersonen.

Der Begleiter /die Begleiterin hat hierbei nicht die Aufgabe, den Fahrlehrer zu ersetzen. Er/ Sie soll lediglich als Ansprechperson zur Verfügung stehen.

Das Begleitete Fahren erstreckt sich ausschließlich auf die Klassen B (bis 3,5 t) und BE (mit Anhängern).

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge
  • gültiger deutscher Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Vorlage eines ggf. bestehenden Führerscheins der Klasse A1, M, L, T oder S
  • Nachweis über einen Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (nicht erforderlich, wenn bereits ein Führerschein der oben genannten Klassen besteht)
  • Sehtest
  • ausgefüllter Teilnahmeantrag und beidseitige Kopien der Personalausweise und Führerscheine aller Begleiter
  • biometrisches Passfoto (36 x 45 mm), Fotoautomat ist hier im Hause vorhanden.
     
Gebühren:  
  38,30 EUR
bei evtl. Antragsprüfung zuzügl. 5,10 EUR
für die Prüfbescheinigung 7,70 EUR
pro Begleiter 9,00 EUR

Formulare:


Der Fahranfänger und auch die Begleitpersonen müssen bestimmte Kriterien erfüllen.

Für den Fahranfänger gilt:

  • Er/ Sie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung 16 ½  Jahre alt sein.
  • Die gesetzlichen Vertreter müssen der Teilnahme zustimmen.
  • Es dürfen keinerlei Bedenken gegen die Fahreignung bestehen.
  • Es muss mindestens ein geeigneter Begleiter vorhanden sein.

Für die Begleiter gilt:

  • Er/ Sie muss das 30. Lebensjahr vollendet haben.
  • Er/ Sie muss mindestens 5 Jahre ununterbrochen Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis mindestens der Klasse B (oder alte Klasse 3) sein.
  • Er/ Sie dürfen mit nicht mehr als 3 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg belastet sein.


Es ist dringend zu empfehlen, dass Fahranfänger und Begleiter vor Beginn des begleiteten Fahrens an einer 90-minütigen Vorbereitungsveranstaltung teilnehmen, in welcher über Sinn, Zweck und Rahmenbedingungen informiert wird.

Mehr Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr unter Begleitetes Fahren.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen auch gern in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter Kontakt.