Ersatzführerschein nach Namensänderung, Diebstahl oder Verlust
Sie haben Ihre Brieftasche verloren oder sie ist Ihnen gestohlen worden? Dann benötigen Sie einen Ersatzführerschein.
Vor der Beantragung sollten Sie allerdings mindestens 3-4 Wochen abwarten, ob sich die Papiere wieder anfinden, da ein einmal gestellter Antrag hier nicht wieder rückgängig gemacht werden kann.
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate).
- biometrisches Passfoto (36 x 45 mm), Fotoautomat ist hier im Hause vorhanden.
- Anzeige oder Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl, aus der ersichtlich ist, dass es sich um einen Diebstahl handelt und auf der der Führerschein als gestohlen aufgeführt ist. Verlustanzeigen können wir leider nicht akzeptieren.
- Karteikartenabschrift (Nur, wenn der letzte Führerschein nicht vom Kreis Pinneberg ausgestellt wurde).
| Gebühren: | |
| 49,30 EUR | |
| oder, wenn Sie bereits im Besitz des Euro-Führerscheins sind | 34,30 EUR |
| Eidesstattliche Versicherung (nur bei Verlust des Führerscheins) | 30,70 EUR |
| Vorläufiger Führerschein | 7,70 EUR |
| Potokosten (wenn der neue Führerschein zugeschickt werden soll) | 2,15 EUR |
Bei der Bearbeitung eines Antrages auf einen Ersatzführerschein muss beim Kraftfahrt-Bundesamt angefragt werden, ob dort Eintragungen vorliegen. Dies kann bis zu 3-4 Wochen dauern.
Im Falle des Führerscheinverlustes wird der Fachdienst Straßenverkehr von Ihnen das Ablegen einer Eidesstattlichen Versicherung fordern. Diese kann im Zuge der Antragsstellung vor Ort oder vorab bei einem Notar abgelegt werden.
Für telefonische Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Fachdienstes Straßenverkehr gern unter den Telefonnummern 04101/ 7095-42, 49-51, 55 und 74 zur Verfügung.