Umschreibung von Dienstführerscheinen
Sie sind bei der Polizei, beim Zoll, bei der Bundeswehr und haben dort einen Führerschein gemacht???
Seit dem 01.01.2001 dürfen diese sogenannten Dienstführerscheine nicht mehr für den Privatgebrauch genutzt werden. Das hat zur Folge, dass eine Umschreibung dieser Dienstführerscheine erfolgen muss.
Sie benötigen hierfür folgende Unterlagen:
- ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- ziviler Führerschein (Falls bereits vorhanden)
- Dienstführerschein oder Bescheinigung der Dienststelle (Wenn Sie bereits aus dem Dienst ausgeschieden sind)
- biometrisches Passfoto (36 x 45 mm), Fotoautomat ist hier im Hause vorhanden.
- Führungszeugniss, welches direkt an den Fachdienst Straßenverkehr geschickt werden muss.
(Nur erforderlich bei Umschreibung der Klassen D1, D1E, D und DE)
| Gebühren: | |
| Umschreibung innerhalb der Probezeit | 38,30 EUR |
| Umschreibung außerhalb der Probezeit | 34,20 EUR |
| bei evtl. Antragsprüfung zuzügl. | 5,10 EUR |
Formulare:
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen auch gern in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter Kontakt.