Tierquälerei - Was tun?

Die Veterinäraufsicht ist auch für die Ahndung von Tierschutzvergehen im Kreis Pinneberg zuständig. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz können mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen belegt werden.

Werden Mängel in Tierhaltungen festgestellt, gibt es abhängig von deren Tragweite die Möglichkeit der Abstellung ohne Einschaltung von Behörden etwa durch ein Gespräch mit
dem Tierhalter auch unter Beteiligung der örtlichen Tierschutzvereine, die beim Deutschen Tierschutzbund in Erfahrung gebracht werden können.

Gerade im Vorfeld behördlichen Einschreitens leisten Tierschutzvereine eine anerkannte und geschätzte Tätigkeit. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten ist zum Wohle der Tiere unerlässlich.

Bei gravierenden Mängeln oder bei Uneinsichtigkeit des Tierhalters werden Maßnahmen der zuständigen Behörden eingeleitet. Es werden dann Ordnungsverfügungen zur Durchsetzung der erforderlichen Maßnahmen erlassen, Zwangsgelder festgesetzt, sowie Ersatzvornahmen als anderweitige Unterbringung von Tieren oder tierärztliche Untersuchung und Behandlung auf Kosten der Tierhalter durchgeführt. Erforderlichenfalls werden auch Tierhaltungsverbote ausgesprochen.

Die Veterinäraufsicht prüft auch Berichte und Gutachten anderer Behörden, so zum Beispiel der Polizei oder der Veterinärämter anderer Bundesländer auf den tierschutzbedeutsamen Anteil hin, wenn der Täter seinen Wohnsitz im Kreis Pinneberg hat. Gegebenenfalls werden Strafanzeigen erstattet oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Auf Hinweise und Anzeigen aus der Bevölkerung sind die im staatlichen Tierschutz tätigen Mitarbeiter der Verwaltung angewiesen. Ansprechpartner sind die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden. Gegebenenfalls werden Hinweise vertraulich behandelt und Hinweisgeber -soweit gesetzlich möglich - anonym gehalten.