Was ist eine Verbraucherbeschwerde?
Nach einem anstrengenden Einkaufstag beißt Herr Sorglos in sein mitgebrachtes Thunfisch-Sandwich. Doch was ist das? Das Sandwich schmeckt nicht wie sonst, sondern brennt auf der Zunge.
Auch Frau Gutmut ist verstimmt. Ihre Familie sitzt nörgelnd am Frühstückstisch, weil es anstatt der versprochenen Sonntagsbrötchen nur Knäcke- und Schwarzbrot gibt. Die erst gestern erstandenen Aufbackbrötchen sind verschimmelt und damit ungenießbar.
Zu Recht sind die Betroffenen empört. Denn laut dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) haben alle Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf einwandfreie Lebensmittel.
Auch Herr Durstig hat Grund zur Beschwerde. Er sitzt mit Freunden in seiner Gartenlaube und will genüsslich ein Glas Bier trinken. Enttäuscht muss er feststellen, dass sein Pils trüb ist, bereits schal schmeckt und zudem bei allen erst kürzlich gekauften Flaschen Bier das Mindesthaltbarkeitsdatum deutlich überschritten ist. Die Gäste raten, das Bier wegzuschütten und den Getränkehändler zu verfluchen. Doch Herr Durstig weiß es besser: Er wird sich wehren und dafür sorgen, dass so etwas nicht so leicht wieder passiert.