Aufgaben der Ausländerbehörde
Team Ausländerbehörde I (ABH I)
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams Ausländerbehörde I sind u.a. für die Angelegenheiten der Hauptsachbearbeitung zuständig.
Hierzu zählt:
- Bearbeitung von Aufenthaltsangelegenheiten besonders schwieriger Art (z.B. Anträge auf Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln;; Rücknahme oder Widerruf sowie nachträgliche Beschränkung von Aufenthaltstiteln) und Bearbeitung allgemeiner Anfragen
- Ausweisungen (bei Personen, die in erheblichen Maße straffällig geworden sind, muss die Ausweisung geprüft und ev. verfügt werden. Sie müssen nach - rechtskräftigem - Erlass dieser Verfügung die BRD verlassen und erhalten eine Wiedereinreisesperre)
- Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen im Bereich der Ermessensentscheidung
- Beratung der Kolleginnen und Kollegen des Team ABH II und Beratung der Kunden sowie Annahme von Beschwerden und Konfliktlösung
- Verfolgen von Ordnungswidrigkeiten und Einleitung von Strafverfahren
- Bearbeitung von Anträgen nach § 80 Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung sowie Abgabe von Stellungnahmen zu Anträgen nach § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung
- Bearbeitung von Anträgen auf Befristung der Wirkung einer Ausweisung/ Abschiebung
Eine weitere Aufgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Bearbeitung der Angelegenheiten der ausreisepflichtigen Personen sowie der Asylsuchenden.
Hierzu zählt:
- Einleitung und Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen (Personen, die zur Ausreise verpflichtet sind, müssen entweder ausreisen, in ihre Heimatländer zurückgeführt werden oder eben, wenn der Ausreise noch Hindernisse wie Passlosigkeit, Krankheit etc. entgegenstehen, vorläufig Duldungen - Aussetzung der Abschiebung - erteilt werden)
- Bearbeitung von Anträgen auf Aufenthaltserlaubnisse
- Bearbeitung von Asylangelegenheiten (das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt die Asylverfahren durch und trifft alle Entscheidungen. Sobald die Personen in den Kreis Pinneberg verteilt worden sind, hat die ABH nach den Vorgaben des Bundesamtes die Asylverfahren zu überwachen)
- Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- Ausweisungen bei illegaler Erwerbstätigkeit
- Bearbeitung von Festnahmen (u.a. Haftantragsfertigung und Teilnahme an Verhandlungen über die Abschiebungshaft vor dem Amtsgericht)
- Bearbeitung von Anträgen zur Beschäftigungs- und Beschäftigungsverfahrensverordnung
Weiter nehmen sie die Aufgabe wahr, alle Aufenthaltsangelegenheiten nach dem 5. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes (humanitäre Angelegenheiten) zu regeln. Hierzu gehören auch die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung von Aufenthaltstiteln.
Team Ausländerbehörde II (ABH II)
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams Ausländerbehörde II bearbeiten u.a. die Anträge auf Einbürgerung.
Hierzu zählt:
- Aufnahme aller Einbürgerungsanträge sowie die alleinige Entscheidung über Anspruchseinbürgerungen nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz und Einbürgerungen nach § 21 des Gesetzes für heimatlose Ausländer sowie der Beratung in allen Einbürgerungsangelegenheiten
- Organisation und Durchführung der Einbürgerungszeremonie
- Bearbeiten der Ermessenseinbürgerungsanträge nach § 8 und § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz bis zum Fertigen einer Stellungnahme für die weitere Bearbeitung bei den zuständigen Hauptsachbearbeitern
Weitere Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Entgegennahme und Bearbeitung von Verpflichtungserklärungen nach dem Aufenthaltsgesetz, Einbürgerungen nach Ermessen, das Klage- und Remonstrationsverfahren in Visaangelegenheiten und die Hauptsachbearbeitung der Visaangelegenheiten.
Nicht zuletzt gehört auch die Bearbeitung der Allgemeinen Ausländerangelegenheiten zu den Aufgaben im Team Ausländerbehörde II.
Hierzu zählt:
- Bearbeitung von Anträgen auf Erteilungen und Verlängerungen von Aufenthaltstiteln, Duldungen und EU- Freizügigkeitsbescheinigungen - die meisten EU- Bürger kommen aus Polen, Griechenland und aus Portugal - (hierbei handelt es sich um Anträge von Kundinnen und Kunden auf Erteilungen oder Verlängerungen ihrer Aufenthalte in der BRD)
- Bearbeitung von Visumsangelegenheiten (Personen, die aus den verschiedensten Gründen (Besuch, Familienzusammenführung etc.) nach Deutschland einreisen wollen, müssen bei den Deutschen Botschaften in ihren Heimatländern Anträge auf Einreise stellen (Antrag auf Erteilung eines Visums). Zu diesen Anträgen wird die ABH vorher oder nachher um Stellungnahme gebeten)
- Ausstellen von Ausweisersätzen und Reiseausweisen (ausländische Staatsangehörige, die sich nicht durch Pässe/ Passersatzpapiere ihres Heimatlandes ausweisen können, erhalten unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen durch die BRD entsprechende Ausweispapiere, die die ABH ausstellt)
- Aufnehmen von Verpflichtungserklärungen in besonderen Fällen
- Bearbeitung von Anträgen zur Beschäftigungs- und Beschäftigungsverfahrensverordnung
- Prüfung der Teilnahmeberechtigung und/oder -Verpflichtung an einem Integrationskurs
- Beratung der Kundinnen und Kunden
- Bearbeitung von Anträgen auf Auflagenänderungen zu Aufenthaltstiteln