Verfahren bei der Ausstellung von Apostillen und Beglaubigungen/ Legalisationen
Eine Apostille oder eine Legalisation ist eine Echtheitsbestätigung einer Urkunde.
Einige Staaten sind dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05.10.1961(Convention de la Haye du 5 octobre 1961) beigetreten. An die Stelle der Legalisation tritt die Apostille, die von den zuständigen Behörden des Staates angebracht werden.
Die Apostille besteht aus einem festgelegten Text mit dem die Echtheit der Unterschrift und die Echtheit des Dienstsiegels bestätigt wird.
Die Standesamtsaufsicht des Kreis Pinneberg beglaubigt grundsätzlich alle in seinem Zuständigkeitsbereich ausgestellte Personenstandsurkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind. Die Urkunden werden von uns zum Innenministerium nach Kiel weitergeleitet und nach dortiger abschließender Bearbeitung an Sie (Antragsteller)zurückgesandt. Dauer ca. 1 Woche.
Die Gebühr für die Beglaubigung jeder Urkunde beträgt zur Zeit 14 €. Die Kosten werden Ihnen vom Innenministerium in Rechnung gestellt.
Wir beglaubigen
- Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, Familienbücher, Ehefähigkeitszeugnisse, Bescheinigungen über Namensänderung oder-führung, die von einem Standesamt des Kreis Pinneberg ausgestellt wurden.
- Melde-, Aufenthalts- und Ledigkeitsbescheinigungen, die von der für Sie zuständigen Meldestelle (Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro) im Bereich des Kreis Pinneberg ausgestellt wurden.
- Einbürgerungszusicherungen und -urkunden des Kreis Pinneberg.
- Adoptionsbefürwortungen, Sozialberichte und ggf. andere Berichte des Jugendamtes des Kreis Pinneberg.
- Gesundheitsatteste und ärztliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes des Kreis Pinneberg.
Wir bestätigen die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und die Echtheit des Siegel mit dem die Urkunde versehen ist.
Führungszeugnisse dürfen wir nicht beglaubigen, hier sprechen Sie bitte das Meldeamt bereits bei der Beantragung eines Führungszeugnisses an.
Für die Beglaubigung von Gerichtsurteilen erkundigen Sie sich bitte in der Geschäftsstelle des Gerichtes.