
Ab 01.03.2010 gilt für Bäume und Gehölze eine neue Schutzfrist:
Es ist zukünftig verboten, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines Jahres Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze zu beseitigen bzw. zu fällen. Auch das Zurückschneiden von Röhrichten ist in dieser Zeit verboten. Sollte dies aus wichtigen Gründen trotzdem notwendig sein, ist ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Umweltstelle einzureichen.
Hintergrund dieser Schutzfrist ist das Bestreben, Tiere, insbesondere Vögel in ihrem Brutgeschäft nicht zu stören. Mit diesem Vorziehen der Schutzfrist reagiert der Gesetzgeber auch auf eine sichtbare Veränderung in der Vegetationsentwicklung: das Frühjahrswachstum der Pflanzen beginnt früher und auch mit dem Brutgeschäft wird früher begonnen.
Weiterhin erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Nähere Auskünfte erteilt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Pinneberg unter der Tel.- Nr. 04101 / 212-381.
Kreisverwaltung Pinneberg
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