Wahl des Kreisjägermeisters

Bei den unteren Jagdbehörden der Kreise werden Kreisjägermeister bestellt, die die Behörde in allen jagdlichen Fragen beraten. Gewählt wird der Kreisjägermeister für die Dauer von fünf Jahren von den Jägerinnen und Jägern im Kreisgebiet. Er ist ehrenamtlich tätig, muss jagdlich erfahren sein und im Kreisgebiet wohnen.

Aus den Reihen der Jägerschaft des Kreises Pinneberg, wurden der Kreisjägermeister des Kreises Pinneberg sowie sein Stellvertreter gewählt. Der Wahlausschuss des Kreises Pinneberg für die Wahl des Kreisjägermeisters hat festgestellt, dass Herr Wolfgang Heins, Lutzhorn, als Kreisjägermeister und Herr Hans-Jürgen Schuldt, Haseldorf, als stellvertretender Kreisjägermeister gewählt sind.

Beide Herren beginnen ihre nunmehr vierte Amtsperiode am 01.12.2011.


Was macht ein Kreisjägermeister?

Kreisjägermeister Wolfgang HeinsFür den Kreis Pinneberg ist Wolfgang Heins, Lutzhorn, seit 1997 als Kreisjägermeister tätig.

Stellvertretender Kreisjägermeister ist Hans-Jürgen Schuldt aus Haseldorf, der auch als Beisitzer für die Marsch im Vorstand der Kreisjägerschaft Pinneberg (als Interessenvertretung der Jäger im Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V.) mitarbeitet.

Kreisjägermeister Wolfgang Heins ist auch Vorsitzender des Jagdbeirates beim Kreis Pinneberg. Der Jagdbeirat, in dem Vertreter der Grundeigentümer, der Landwirtschaft, der Baumschuler, der Waldbesitzer, der Forstwirtschaft sowie ein Vertreter des Forstamtes und des Naturschutzes vertreten sind, berät und unterstützt die Jagdbehörde bei allen wichtigen Fragen der Jagdverwaltung. So gibt der Jagdbeirat eine Stellungnahme zu den Abschussplänen für das Rehwild ab. In diesen Plänen wird die Zahl der zu erlegenden Tiere nach Alter und Geschlecht vorgegeben.

Der Abschuss ist ein Pflichtabschuss. Erst nach einer entsprechenden Empfehlung des Jagdbeirates setzt dann die Jagdbehörde den Abschussplan mit der zu erlegenden Stückzahl fest, wobei sie nicht an das Votum des Beirats gebunden ist. Diese Abschussvorgabe ist für die Revierinhaber als ein zu erfüllender Mindestabschuss verbindlich. Sollte es tatsächlich einmal notwendig sein, so könnte der Abschuss durch von der Behörde beauftragte Jäger zwangsweise durchgesetzt werden.

Alle Kreisjägermeister landesweit gehören zum erweiterten Präsidium des Landesjagdverbandes.

Wolfgang Heins ist als Kreisjägermeister auch Vorsitzender der Prüfungskommission für die Jägerprüfung zur Erlangung des ersten Jahresjagdscheines. Kreisjägermeister Heins ist Mitglied im Vorstand der Kreisjägerschaft Pinneberg. So wird die Verbindung zwischen der in der Kreisjägerschaft organisierten Jägerschaft und dem behördlichen Jagd- und Naturschutz hergestellt.

Weitere Informationen zum Thema Jagd und Jäger finden Sie auf den Seiten der Kreisjägerschaft Pinneberg e.V.

Ihre Ansprechpartner

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Herr Karock

Fachdienst Sicherheit und Verbraucherschutz

Team Ordnungsangelegenheiten

Jagdbehörde / Kleine Waffenscheine (A - Z)

Telefon: 04121/ 4502-2234

FAX:  04121/ 4502-92234

Raum: 1301

E-Mail:  m.karock@kreis-pinneberg.de