Fütterung von Wildtieren verboten!
Der erste Schnee fällt und in der Nacht wird es bitterkalt. Viele tierliebende Menschen machen sich Gedanken um die Tiere in freier Wildbahn. Sie füttern z.B. Rehe in guter Absicht, begehen dabei aber aus Unwissenheit viele Fehler. Häufig sind dann in der Folge Fütterungs- und Futterfehler Ursache für Krankheit und Tod der Tiere.
In den Jagdrevieren ist gem. § 18 Abs. 1 des Landesjagdgesetzes in Schleswig-Holstein die Fütterung von Schalenwild (Rehe, Hirsche, Wildschweine) in der freien Wildbahn verboten.
Hintergrund ist die Tatsache, dass bei den vorherrschenden klimatischen Verhältnissen eine zusätzliche Fütterung nicht notwendig ist. Wild kommt mit normalen Winterverhältnissen problemlos zurecht. Nur bei witterungs- oder katastrophenbedingtem Nahrungsmangel, insbesondere bei lang andauernden vereisten oder hohen Schneelagen, Frostperioden oder nach ausgedehnten Waldbränden (Notzeiten) kann die Jagdbehörde Ausnahmen zulassen. In diesem Fall werden die Jagdausübungsberechtigten und von ihnen bestimmte Personen von der Jagdbehörde angewiesen, Wildtiere zu füttern. Jäger wissen um die notwendige Qualität und Quantität des Futters - das Füttern sollte diesen Fachleuten vorbehalten bleiben.
Die Jagdbehörde des Kreises Pinneberg appelliert deshalb aus aktuellem Anlass an die Freunde des Wildes: „Wenn Sie den Tieren helfen wollen, bleiben Sie in Wald und Feld ausschließlich auf den gekennzeichneten Wegen. Mit dem Frost steht auch in der freien Wildbahn fast alles still. Die Rehe reduzieren ihre Bewegungen auf das Notwendigste. Wer also auf Skiern, zu Fuß oder mit dem Schlitten quer durch den Wald läuft, schreckt die Tiere auf und setzt sie großem Stress aus. Durch die Flucht verbrauchen die Tiere viel Energie und brauchen somit auch mehr Nahrung.“
Bei Beachtung dieser Regeln wird man häufig mit dem Anblick von Wildtieren belohnt.
Weitere Informationen zum Thema Jagd und Jäger finden Sie auf den Seiten der Kreisjägerschaft Pinneberg e.V.
Herr Karock
Fachdienst Sicherheit und Verbraucherschutz
Team Ordnungsangelegenheiten
Jagdbehörde / Kleine Waffenscheine (A - Z)