Brauchwassernutzungsanlagen

Brauchwassernutzungsanlagen sind Anlagen, aus denen Wasser entnommen oder abgegeben wird, das keine Trinkwasserqualität hat. Diese dürfen nur zusätzlich zur Trinkwasserversorgung eingebaut werden. Sie dürfen keine Verbindung untereinander aufweisen.

Beispiele für derartige Anlagen sind:

  • Dachablaufwassernutzungsanlagen
  • Grauwassernutzungsanlagen (Grauwasser ist bereits benutztes Wasser, z.B. Duschwasser)


Müssen Brauchwassernutzungsanlagen angezeigt werden?

Ja! Anzuzeigen sind diese 14 Tage vor Inbetriebnahme, Außerbetriebnahme, wesentliche Änderungen der Anlage und Stillegungen beim Fachdienst Umwelt des Kreises Pinneberg als Kreisgesundheitsbehörde.

Es müssen auch Anlagen beim Fachdienst Umwelt als Kreisgesundheitsbehörde angezeigt werden, die vor dem 01.01.2003 errichtet wurden. Benutzen Sie hierfür bitte die folgenden Formulare:

 Brauchwassernutzungsanlage - Erstanzeige C *
 Brauchwassernutzungsanlage - Änderungsanzeige D *

* Die PDF-Formulare können direkt am Bildschirm ausgefüllt werden.

Übersenden Sie bitte das ausgefüllte Formular die unten genannte Adresse. Sie können es auch mailen.

Warum muss ich die Brauchwasseranlage anzeigen?

Es muss sichergestellt werden, dass es zwischen der Trinkwasserversorgung und der Brauchwasserversorgung keine direkte Verbindung gibt. Das Wasser aus einer Brauchwassernutzungsanlage kann aufgrund seiner Herkunft eher verkeimt sein. Der Fachdienst Umwelt des Kreises Pinneberg als Kreisgesundheitsbehörde kann dann im Bedarfsfall gezielt nach den möglichen Verkeimungsursachen suchen. Aus hygienischer Sicht empfehlen wir auf derartige Anlagen in Wohngebäuden zu verzichten.

Wo muss ich die Anlage noch melden?

Denken Sie bitte ebenfalls daran, wenn Sie eine derartige Anlage errichten, diese Anlage beim kommunalen Wasserversorgungsunternehmen anzuzeigen, welches dann die Abnahme macht.

Melden Sie die Anlage auch bei der für Sie zuständigen Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, damit Sie eine teilweise Befreiung vom Benutzungszwang für die öffentliche Wasserversorgung erhalten.

Was muss ich beim Bau beachten?

  • Beachten Sie bei der Planung bitte die DIN 1989 Teil 1 "Regenwassernutzungsanlagen; Teil 1: Planung, Ausführung, Betrieb und Wartung".
  • Keine Verbindung zwischen Trink- und Brauchwassernutzungsanlage (§ 17 (1) TrinkwV 2001). Dies bedeutet, dass an keiner Stelle die Trinkwasserleitung und die Brauchwasserleitung mittels Querverbindung verbunden sein dürfen.
  • Eindeutige farbliche und dauerhafte Kennzeichnung von Brauchwasserleitungen.
  • Eindeutige Kennzeichnung der Entnahmestellen für Brauchwasser (Schild "Kein Trinkwasser") und Sicherung gegen die Entnahme durch Dritte (z.B. über Dreikantschlüssel).
  • Kein Einsatz von Kupfer als Brauchwasserleitung im Bereich der Nutzung von Dachablaufwasser (Regenwasser), da hier der pH-Wert niedrig ist und es zu Beschädigungen der Kupferleitungen kommen kann.
  • Lassen Sie die Installation durch eine Fachfirma durchführen, dazu zählen:
    • in die Handwerksrolle für Gas- und Wasserinstallationen eingetragene Gas-und Wasser-Installateur-Meister;
    • Installationsunternehmen (VIU) gemäß den "Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen" vom 03.02.1958 in der Fassung vom 06.01.1987;
    • industrielle Installationsbetriebe, die von Dipl.-Ing/Ing. (FH/TU) der Versorgungstechnik (oder o.a. einschlägigen Fachrichtungen) geleitet werden.


Was kann ich bei Wassermangel in meiner Anlage tun?

Damit es zu keinem Wassermangel in Ihrer Zisterne kommen kann, ist eine Trinkwassernachspeiseeinrichtung notwendig. Beim Bau der Anlage ist daher zu beachten, dass diese nur über einen freien Auslauf (DIN 1988 Teil 4 Abs. 4.5.2) zulässig ist. Hierbei muss ein Mindestabstand zwischen dem höchstmöglichen Wasserspiegel im Sammelbehälter und der Unterkante des Zulaufes eingehalten werden. Dieser Abstand beträgt das Doppelte des inneren Durchmessers des Zulaufrohres, mind. aber 20 mm (DIN 1988 Teil 4 Abs. 4.2.1).

Brauche ich einen Wartungsvertrag?

Ja. Sie müssen den Filter der Brauchwasseranlage regelmäßig reinigen bzw. selbstreinigende Filter kontrollieren. Möglicherweise bildet sich eine Schlammschicht in Ihrer Zisterne, die periodisch entfernt werden muss. Achten Sie bitte bei Wartungen auf die Herstellerangaben.

Ihre Ansprechpartner

drucken |  als PDF

Frau Schierau

Fachdienst Umwelt

Team Gesundheitl. Umweltschutz und Verwaltung

Telefon: 04121/ 4502-2294

FAX:  04121/ 4502-92294

Raum: 3321

E-Mail:  f.schierau@kreis-pinneberg.de