Externer Hauptschul- und Realschulabschluss
Abschlussprüfungen für Nichtschüler/innen
Entsprechend der Landesverordnung vom 15.02.2008
Der/ Die Bewerber/in soll in der Prüfung nachweisen, dass er/sie einen dem Abschluss der Hauptschule bzw. Realschule vergleichbaren Bildungsstand hat.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
- bei der Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses das 16. Lebensjahr, bei der Prüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses das 17. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht Schülerin oder Schüler einer öffentlichen allgemein bildenden oder beruflichen Schule ist,
- noch keinen gleichwertigen Bildungsabschluss erworben hat,
- die Nichtschülerprüfung höchstens einmal nicht bestanden hat,
- seinen Wohnsitz in Schleswig-Holstein hat und
- sich hinreichend auf die Prüfung vorbereitet hat.
Über Ausnahmen entscheidet die untere Schulaufsicht.
Die Volkshochschule Pinneberg bietet Vorbereitungskurse zur Hauptschulprüfung an
(Tel.: 04101 / 211-304).
Die Volkshochschule Elmshorn bereitet auf die Realschulprüfung vor
(Tel.: 04121 / 231-305).
Anträge auf Zulassung zur Prüfung können über die Volkshochschulen, die anderen Anbieter von Vorbereitungskursen oder direkt beim Schulamt eingereicht werden.
Dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung sind beizufügen:
- eine beglaubigte Ausweiskopie oder eine beglaubigte Geburtsurkunde und Meldebescheinigung,
- ein tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des Bildungsweges und gegebenenfalls bisheriger beruflicher Tätigkeiten mit einem unterzeichneten aktuellen Lichtbild,
- beglaubigte Kopien der Abgangs- oder Abschlusszeugnisse der zuletzt besuchten Schulen sowie Nachweise über sonstige Ausbildungen,
- eine Erklärung über bereits unternommene Versuche zum Erwerb des angestrebten Schulabschlusses,
- Angaben über Art und Umfang der Prüfungsvorbereitung und die in den einzelnen Fächern durchgearbeiteten Themen,
- bei Bewerberinnen und Bewerbern unter 18 Jahren eine Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten,
- eine Erklärung zur Wahl der mündlichen Prüfungsfächer nach § 8.
Zusätzlich kann dem Antrag beigefügt werden:
- der Antrag auf Anerkennung eines Fremdsprachen Zertifikates des Deutschen Volkshochschulverbandes gemäß § 7 Abs. 3,
- die Erklärung, dass bei der Prüfung für den Hauptschulabschluss eine Prüfung in der ersten Fremdsprache oder gemäß § 7 Abs. 2 in der Muttersprache gewünscht wird,
- die Erklärung, dass keine Prüfung in der ersten Fremdsprache gewünscht wird,
- die Erklärung, dass bei der Prüfung für den Realschulabschluss anstelle der Prüfung in der ersten Fremdsprache gemäß § 7 Abs. 2 eine Prüfung in der Muttersprache gewünscht wird,
- die Erklärung, dass Religion als zusätzliches Prüfungsfach gewünscht wird,
- die Erklärung, anstelle einer mündlichen Prüfung ein fächerübergreifend bearbeitetes Thema präsentieren zu wollen.
Unter der Internetadresse www.za.lernnetz2.de finden Sie eine Auflistung der Termine der schriftlichen Prüfungen, Vorbereitungsmaterial für die schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch sowie Durchführungshinweise.
Frau Mohrdieck
Fachdienst Jugend und Bildung
Team Schulamt
Geschäftszimmer (Schulaufsichtsbezirk West / Ost)