Wenn Sie an den Kreis Pinneberg Geld überweisen, geben Sie bitte das Kassenzeichen des Kreises bzw. das Personenkonto (PK und 8-stellige Nummer z.B. PK 13090055) im Verwendungszweck an. Dies erleichtert uns die Zuordnung der Einzahlung auf die offene Forderung. Ein korrekte Buchung im Finanzwesen verhindert Mahnungen und damit Kosten.
| Allgemeine Konten | ||
| Sparkasse Südholstein | Kto.-Nr. 2101251 | BLZ 230 510 30 |
| Postbank Hamburg | Kto.-Nr. 9063205 | BLZ 200 100 20 |
| NUR für Zahlungen von Abfallbeseitigungsentgelten | ||
| Sparkasse Südholstein | Kto.-Nr. 2107373 | BLZ 230 510 30 |
| Postbank Hamburg | Kto.-Nr. 286911205 | BLZ 200 100 20 |
| NUR für Bußgelder Straßenverkehrsamt Pinneberg | ||
| Postbank Hamburg | Kto.-Nr. 4204 | BLZ 200 100 20 |
Einzugsermächtigung für Abfallentgelte
Regelmäßige Zahlungen wie die Abfallentgelte oder ähnliche Gebühren können Sie sich erleichtern, indem Sie dem Kreis Pinneberg eine Einzugsermächtigung für Ihr Konto erteilen. Wir werden dann die fälligen Forderungen automatisch zum richtigen Zeitpunkt in der richtigen Höhe von Ihrem Konto einziehen. Damit ersparen Sie sich den Gang zu Ihrer Bank oder Sparkasse. Eine erteilte Einzugsermächtigung können Sie natürlich jederzeit widerrufen.
In diesem Vordruck müssen Sie nur die fehlenden Angaben zum Kassenzeichen und Personenkonto (siehe Entgeltrechnung), zur Bankverbindung und zur Anschrift eintragen.