Woher stammt der Name Legionella?
Im Jahre 1976 fand in Philadelphia (USA) ein Veteranentreffen ehemaliger Armeeangehöriger (Legionäre) statt. An diesem Treffen nahmen ca. 4400 Personen teil, von denen nach dem Treffen ca. 200 Personen an einer schweren Lungenentzündung erkrankten, die mit hohem Fieber einherging. 34 Personen überlebten diese Krankheit nicht. Als Auslöser für diese Erkrankungen wurde ein bis dahin unbekanntes Bakterium ausgemacht, das den Namen Legionella pneumophila erhielt.
Können Legionellen auch bei mir zu Hause vorkommen?
Grundsätzlich ja. Legionellen können in ungefährlichen Konzentrationen ins Trinkwassernetz mit dem Kaltwasser eingebracht werden. Um sich zu vermehren, benötigen sie bestimmte Bedingungen:
Das geringste Risiko bieten Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern mit Speicher-Trinkwassererwärmern und zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmern.
Anlagen mit Trinkwassererwärmern, deren Inhalt kleiner 400 l beträgt und deren Rohrleitungslänge vom Warmwasserbehälter (Trinkwassererwärmer) bis zur Entnahmestelle (z.B. Duschkopf) kleiner 3 l in jeder Rohrleitung beträgt, sind ebenfalls risikoarm.
Ein erhöhtes Legionellenrisiko besteht in Großanlagen mit Trinkwassererwärmern größer 400 l Inhalt und einer Rohrlänge von mehr als 3 l Inhalt je Leitungsabschnitt. Dazu zählen u.a. Krankenhäuser, Seniorenwohnanlagen, Mehrfamilienhäuser, Sportstätten, Schwimmbäder und Hotels.
Aus diesem Grund wurden die Legionellen bei der Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) berücksichtigt. Die Änderungen treten am 01.11.2011 in Kraft:
Welcher Wert ist einzuhalten?
Für Legionellen wurde ein „technischer Maßnahmenwert“ von 100 KBE pro 100 ml festgelegt.
Welche Anlagen sind betroffen?
Die Untersuchungspflicht besteht für Anlagen, die
Eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung ist danach eine Anlage mit einem Speichervolumen von über 400 Litern und/oder einem Rohrleitungsvolumen von über 3 Litern zwischen dem Ausgang der Trinkwassererwärmung und der Entnahmestelle. Zirkulationsleitungen werden nicht mit eingerechnet.
Wer beauftragt die Untersuchung?
In § 14 Abs.3 TrinkwV wird für Unternehmer und sonstige Inhaber einer Trinkwasserinstallation eine jährliche Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen vorgeschrieben. Der Unternehmer und sonstige Inhaber beauftragt ein zugelassenes Trinkwasserlabor mit der Entnahme und Untersuchung von Proben und trägt die Kosten der Untersuchung.
Was muss konkret getan werden?
Zuerst ist zu prüfen, ob die o.g. Kriterien erfüllt sind. Ist dies der Fall, dann ist die Anlage dem Kreis Pinneberg, Gesundheitlicher Umweltschutz umgehend zu melden bzw. anzuzeigen (Anzeigevordruck (PDF) / (Anzeigevordruck (Word)). Anschließend erhalten Sie von uns ein Schreiben mit einer EDV CodeNummer, die Sie bitte an das Labor weitergeben.
Die Untersuchung ist bis zum 01.11.2012 durchführen zu lassen. Das Untersuchungsergebnis ist dem Kreis Pinneberg, Gesundheitlicher Umweltschutz innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Analyse zu übersenden.
Für die Untersuchung ist ein nach TrinkwV zugelassenes Labor zu beauftragen (Trinkwasseruntersuchungsstellen).
Kann die Untersuchungshäufigkeit verlängert werden?
Das jährliche Untersuchungsintervall kann verlängert werden, wenn
Letzteres kann z.B. durch ein entsprechendes Zertifikat eines Sanitärfachbetriebes bestätigt werden („Trinkwasser-Check“).
Die Verlängerung kann beim Kreis Pinneberg, Gesundheitlicher Umweltschutz beantragt werden.
Wo und wie müssen die Proben genommen werden?
Für eine systemische, orientierende Untersuchung gem. DVGW Arbeitsblatt W 551 ist jeweils am Austritt des Speichers und am Rücklauf der Zirkulation jährlich eine Probe zu entnehmen. Zusätzlich sind Steigestränge an den jeweils ungünstigsten Stellen zu beproben. Die ungünstigste Stelle ist dabei die vom Speicher am weitesten entfernte oder die am seltensten genutzte Entnahmestelle.
Geeignete Probenahmehähne müssen, soweit nicht vorhanden, eingerichtet werden. Die Proben sind nach DIN 19458 von einem zertifizierten Probenehmer zu entnehmen.
Die auf der o.g. Liste (Trinkwasseruntersuchungsstellen) zugelassenen Labore sind über die Art der Probenahme informiert.
Technischer Maßnahmenwert überschritten? Was ist zu tun?
Wird der technische Maßnahmenwert in einer Trinkwasserinstallation erreicht oder überschritten, muss die Anlage in hygienischer und technischer Hinsicht innerhalb von 30 Tagen überprüft werden. Der Kreis Pinneberg, Gesundheitlicher Umweltschutz ist unverzüglich zu informieren.
Es ist vertraglich sicherzustellen, dass das beauftragte Labor den Auftraggeber über die Nichteinhaltung unverzüglich informiert.
Weitergehende Informationen sind im DVGW Arbeitsblatt W 551 und VDI 6023 enthalten.
Wie kann ich mich als Nutzer schützen?
Planen Sie zu bauen oder ihre Trinkwasserinstallation im Haus zu ändern? In diesem Fall beachten Sie bitte folgende Punkte:
Bei der Nutzung der Anlagen mit Warmwasserspeichern sollten Sie folgende Punkte beachten:
Für eine Beprobung Ihres Warmwassersystems auf Legionellen können Sie sich gerne jederzeit an uns oder eine zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle wenden.
Falls Sie Fragen zu gesundheitlichen Aspekten der Legionellen-Problematik haben, wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Gesundheit.