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Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Aufenthaltstitel werden seit dem 01.09.2011 als eigenständiges Dokument in Scheckkartengröße ausgestellt.

Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird für folgende Aufenthaltstitel ausgestellt:


eAT-KarteDer eAT wird ausschließlich von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und anschließend an die zuständige Ausländerbehörde versandt. Dadurch ergeben sich Wartezeiten von ca. 4-6 Wochen. Die Ausländerbehörde ist seitdem nicht mehr in der Lage, Ihren Aufenthaltstitel direkt bei der Vorsprache zu verlängern. Diese Regelung gilt auch für Passüberträge.

 

Persönliche Vorsprache und Terminvergaben in der Ausländerbehörde

Eine Vorsprache zur Erteilung oder Verlängerung der oben genannten Aufenthaltstitel oder der Vornahme eines Passübertrages kann bedingt durch den eAT nur noch nach Vereinbarung eines Termins erfolgen. Bitte beachten Sie, dass jede Person ab 6 Jahren, die einen eAT beantragt, persönlich vorsprechen muss.

Die Online-Ausweisfunktion

Sie haben die Möglichkeit sich eine Zusatzfunktion, die Online-Ausweisfunktion, für Ihren eAT frei schalten zu lassen. Diese Funktion ermöglicht, dass Sie sich überall dort online ausweisen können, wo im Internet oder an Automaten solche Dienste angeboten werden. Online-Shops, Versicherungen, Banken, eMail-Anbieter oder soziale Netzwerke, aber auch Behörden und Ämter werden solche Dienste in Zukunft immer mehr anbieten.

Abholung des eAT

Die Ausländerbehörde teilt Ihnen den Abholungszeitpunkt mit. Bitte beachten Sie für die Abholung die folgenden Punkte: