Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ab 01.09.2011

Aufenthaltstitel werden ab dem 01.09.2011 als eigenständiges Dokument in Scheckkartengröße ausgestellt.

Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird für folgende Aufenthaltstitel ausgestellt:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG
  • Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
  • Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
  • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer


Die ´eAT-Karte´Der eAT wird ausschließlich von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und anschließend an die zuständige Ausländerbehörde versandt. Dadurch ergeben sich Wartezeiten von ca. 4-6 Wochen. Die Ausländerbehörde ist dann nicht mehr in der Lage, Ihren Aufenthaltstitel direkt bei der Vorsprache zu verlängern. Diese Regelung gilt auch für Passüberträge.

Sollte Ihr Aufenthaltstitel nach dem 31.08.2011 ablaufen oder Sie erhalten einen neuen Nationalpass, sprechen Sie bitte ca. 8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit in der Ausländerbehörde vor.


Einführung von Terminvergaben in der Ausländerbehörde

Eine Vorsprache zur Erteilung oder Verlängerung der oben genannten Aufenthaltstitel oder der Vornahme eines Passübertrages kann bedingt durch den eAT ab dem 01.09.2011 nur noch nach Vereinbarung eines Termins erfolgen.