DIN 1986 Teil 30 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“ - Dichtheitsprüfung -
Die DIN 1986 Teil 30 hat das Ziel, die bestehenden Abwasseranlagen in ihrem Bestand zu sichern und den Boden, das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung vor Verunreinigungen aus undichten Leitungen zu schützen.
Des weiteren soll das Eindringen von Grundwasser in die Leitungen verhindert werden, damit die Betriebskosten der Kläranlagen und somit auch die Abwassergebühren nicht unnötig ansteigen.
Anliegend finden Sie einige Informationen über die DIN 1986 Teil 30.
- Allgemeine Informationen zu den besonderen Regelungen für Schleswig-Holstein zur Umsetzung der DIN 1986 Teil 30 (Dichtheitsprüfung)
- Fristen und Regelungen für den Dichtheitsnachweis für häusliches Abwasser
- Fristen und Regelungen für den Dichtheitsnachweis für gewerbliches / industrielles Abwasser
- Ansprechpartner im Bereich der Zuständigkeit der Wasserbehörde des Kreises Pinneberg
- Pressemitteilung des Kreises Pinneberg vom 03.11.2011
- Bekanntmachung der DIN 1986 Teil 30 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Instandhaltung" im Amtsblatt (Amtsbl. Schl.-H. S. 905) vom 05.10.2010
- Durchführungshinweise zur Umsetzung der DIN 1986 Teil 30
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Träger der Abwasserbeseitigungspflicht, der Landesregierung Schleswig-Holstein sowie des azv Südholstein.
Informationen zu den bestehenden Wasserschutzgebieten können Sie dem Umweltaltlas unter Stichpunkten Wasser - Grundwasser - Wasserschutzgebiete oder für das Gebiet des Kreises Pinneberg im Geoportal entnehmen.
Herr Knittel
Fachdienst Umwelt
Team Wasser
technische Fragen
Frau Schlüter
Fachdienst Umwelt
Team Wasser
Verwaltungsfragen