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Informationen für Hundebesitzer

Gerade in Erholungsgebieten treffen häufig verschiedene Personengruppen wie Hundehalter, Spaziergänger, Reiter, Freizeitsportler, Land- und Forstwirte und Naturschützer aufeinander. Und für alle Besucher gilt natürlich das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Spaziergang mit HundDoch im Alltag halten sich nicht alle daran, und so kommt es dann auch immer wieder zu Konflikten.

Für Hundebesitzer gilt, dass die Mitnahme von Hunden u.a. auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten und auf Liegewiesen verboten ist (§ 2 Gefahrhundegesetz).

Für besondere Gebiete, wie z.B. Deiche, Park- und Grünanlagen und Naturschutzgebiete gilt eine grundsätzliche Anleinpflicht.

Und auch beim Waldbesuch ist zu beachten, dass Hunde nur angeleint im Wald mitgenommen werden dürfen (§ 17 Landeswaldgesetz Schleswig Holstein).

Ein Verstoß gegen die Anleinpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit da, und wird mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 35,00 € geahndet.

Fragen zum Gefahrhundegesetz oder zur Hundehaltung (z.B. Hundesteuer oder Auslaufgebiete) beantwortet Ihnen das zuständige Ordnungsamt (Städte, Ämter und Gemeinden).

Weitergehende Informationen zum Thema Hundehaltung finden Sie im nachfolgenden Merkblatt:

PDF Dokument Informationen zur Hundehaltung


Ihre Ansprechpartner

Frau Friederici
Fachdienst Umwelt
Verwaltung
Telefon 04101 / 212-269
FAX 04101 / 212-693
Raum 334


 
E-Mail:  b.friederici@kreis-pinneberg.de
 
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