Vertragsnaturschutz

Vertragsnaturschutz bedeutet, vereinfacht gesagt, dass wirtschaftliche Nutzer von Landschaften - das sind vor allem Land- und Forstwirte - ihre Nutzung ändern und dafür finanziell entschädigt werden.

Wenn ein Landwirt in einem besonders schützenswerten Gebiet auf die intensive Bewirtschaftung seiner Felder verzichtet und statt dessen nur noch extensive Weidewirtschaft betreibt, so kann er für seine Umsatzeinbußen Ausgleichszahlungen bekommen.

Ihre Ansprechpartner

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Frau Sagromski

Fachdienst Umwelt

Team Naturschutz

Telefon: 04121/ 4502-2264

FAX:  04121/ 4502-92264

Raum: 3302

E-Mail:  m.sagromski@kreis-pinneberg.de