Vertragsnaturschutz
Vertragsnaturschutz bedeutet, vereinfacht gesagt, dass wirtschaftliche Nutzer von Landschaften - das sind vor allem Land- und Forstwirte - ihre Nutzung ändern und dafür finanziell entschädigt werden.
Wenn ein Landwirt in einem besonders schützenswerten Gebiet auf die intensive Bewirtschaftung seiner Felder verzichtet und statt dessen nur noch extensive Weidewirtschaft betreibt, so kann er für seine Umsatzeinbußen Ausgleichszahlungen bekommen.
Frau Sagromski
Fachdienst Umwelt
Team Naturschutz