Taxi und Mietwagen
Gemäß §§ 1, 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) unterliegt die entgeltliche oder gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen grundsätzlich einer Genehmigungspflicht, so z.B. auch der Gelegenheitsverkehr mit Taxen und Mietwagen.
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