Gemäß §§ 1, 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) unterliegt die entgeltliche oder gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen grundsätzlich einer Genehmigungspflicht, so z.B. auch der Gelegenheitsverkehr mit Taxen und Mietwagen.
Dokumente:
Weitergehende Informationen:
Fachdienst Straßenverkehr
Team Straßenverkehrsaufsicht