Taxi und Mietwagen
Gemäß §§ 1, 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) unterliegt die entgeltliche oder gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen grundsätzlich einer Genehmigungspflicht, so z.B. auch der Gelegenheitsverkehr mit Taxen und Mietwagen.
Die folgenden Genehmigungen werden jeweils auf formlosen Antrag erteilt:
Frau Kraft
Fachdienst Straßenverkehr
Team Straßenverkehrsaufsicht