Punktsystem

Das Straßenverkehrsgesetz und die seit 01.01.1999 geltenden Regelungen hinsichtlich des Punktsystems:


Ergeben sich 18 oder mehr Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, so gilt der oder die Betroffene als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen; die Fahrerlaubnisbehörde hat gemäß § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 StVG die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Mehr Informationen zum Punktsystem gibt es unter http://www.kba.de/.

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Frau Leser

Fachdienst Straßenverkehr

Team Straßenverkehrsaufsicht

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