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Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

Die elektronische Versicherungsbestätigung vereinfacht die Zulassung von Kraftfahrzeugen seit dem 01. März 2008

Dieser Versicherungsnachweis löst die bisher für die Zulassung von Kraftfahrzeugen überreichte Doppelkarte ab. Hiervon sind die Zulassungsvorgänge betroffen, bei denen der Halter (oder ein von ihm Bevollmächtigter) persönlich in der Zulassungsbehörde erscheint (z.B. Erstzulassung, Besitzumschreibungen und auch Wiederzulassungen auf den selben Halter).

Dafür stellt der Versicherer eine elektronische Versicherungsbestätigung in einer zentralen Datenbank bereit. Der Kunde erhält vom Versicherer eine 7-stelligen alphanumerischen Code, die so genannte VB-Nummer. Mit Hilfe der VB-Nummer kann die Zulassungsbehörde prüfen, ob für den Halter eine VB hinterlegt wurde, diese gegebenenfalls aus der Datenbank online abrufen und die Daten elektronisch in das Fahrzeugregister übernehmen.

Für Kunden, die häufig neue Fahrzeuge anmelden (z.B. Autohäuser, Fuhrunternehmen u.a.) kann mit dem elektronischen Verfahren bei den meisten Gesellschaften eine so genannte Dauer-eVB beantragt werden, mittels derer bis auf Widerruf die Zulassung von mehreren Fahrzeugen auf diesen Halter möglich ist.

Auch für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen ist die Vorlage einer eVB vorgeschrieben. Zum 01. September 2008 wurden auch die übrigen Vorgänge (z.B. Versichererwechsel) auf das neue System umgestellt. Lediglich bei der Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen bleibt vorläufig alles noch beim alten.

Bei Unstimmigkeiten oder Zweifel an der Gültigkeit der VB-Nummer sollte sich der Halter immer zuerst an seinen Versicherer wenden. Sie können sich auch an den Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 0180/ 25026 wenden, um Probleme mit der Versicherungsbestätigung so vor Ort noch zu klären.