Feinstaubplaketten (35. BImSchV)

Neben der Neueinführung der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) am 01.03.2007 tritt auch die Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10.10.2006 (Plakettenverordnung) zum 01.03.2007 in Kraft.

Mit dieser Verordnung besteht für die Halterinnen und Halter die Möglichkeit, eine Plakette an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs anzubringen, aus der die Stufe der durch das Fahrzeug verursachten Feinstaubbelastung ohne weitere Prüfung der Fahrzeugpapiere ersichtlich ist.

Welche Städte solche Umweltzonen ab und zu welchem Zeitpunkt einrichten, ist derzeit noch nicht bekannt. Maßgebliches Merkmal für die Ausgabe der unterschiedlichen Feinstaubplaketten sind die Emissionsschlüssel der Fahrzeuge nach Ziff. 1 des alten Fahrzeugscheines bzw. Nr. 14.1 der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I.

FeinstaubplakettenEs wird zwischen vier verschiedenen Schadstoffklassen unterschieden:

Schadstoffklasse 1: keine Plakette
Schadstoffklasse 2: rote Plakette
Schadstoffklasse 3: gelbe Plakette
Schadstoffklasse 4: grüne Plakette



Auf den Feinstaubplaketten ist die Nummer der Schadstoffgruppe angegeben. Das jeweilige Kfz-Kennzeichen wird von uns auf der Plakette eingetragen. Dann kleben Sie sie an die Windschutzscheibe.

Diese Plaketten werden vom 01.03.2007 in Zimmer 8 (EG) der Zulassungsbehörde des Kreises Pinneberg gegen eine Gebühr von 5,00 EUR ausgegeben. Sie sind ebenso bei technischen Prüfstellen und bei allen Werkstätten, die eine Berechtigung zur Durchführung einer Abgasuntersuchung besitzen, erhältlich. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist vorzulegen.

 Schadstoffgruppenzuordnung

Falls Sie doch noch Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zulassungsstelle mit Rat und Tat zur Seite. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter Kontakt.