Fahrschulaufsicht

FahrschulaufsichtDie Straßenverkehrsbehörde ist sowohl für die Erteilung, die Rücknahme oder den Widerruf von Fahrlehr-, Fahrschul- und Zweigstellenerlaubnissen als auch für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen (incl. Zweigstellen) zuständig.

Die folgenden Erlaubnisse werden jeweils auf formlosen Antrag erteilt.
 

  1. Erteilung der Fahrlehrerlaubnis

  2. Erteilung der Fahrschulerlaubnis

  3. Erteilung einer Zweigstellenerlaubnis

Ihre Ansprechpartner

drucken |  als PDF

Frau Kraft

Fachdienst Straßenverkehr

Team Straßenverkehrsaufsicht

Telefon: 04101/ 7095-53

FAX:  04101/ 7095-71

Raum: 13 (OG)

E-Mail:  s.kraft@kreis-pinneberg.de