Fahrschulaufsicht
Die Straßenverkehrsbehörde ist sowohl für die Erteilung, die Rücknahme oder den Widerruf von Fahrlehr-, Fahrschul- und Zweigstellenerlaubnissen als auch für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen (inkl. Zweigstellen) zuständig.
Die folgenden Erlaubnisse werden jeweils auf formlosen Antrag erteilt.
Ihre Ansprechpartner
Frau Kraft
Fachdienst Straßenverkehr
Team Straßenverkehrsaufsicht