Beratungs- und Prüfteam / Fachlich rechtliche Fragen zu SGB XII

Der Kreis Pinneberg hat die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege), Asylbewerberleistungsgesetz und dem Landespflegegesetz auf die Städte Barmstedt, Elmshorn, Pinneberg, Quickborn, Tornesch und Wedel sowie der Gemeinde Helgoland übertragen.

Das Beratungs- und Prüfteam ist Ansprechpartner, Fachaufsichtsbehörde und Berater für die örtlichen Sozialämter und ratsuchenden Bürgerinnen und Bürger. Es bearbeitet die Widersprüche im Bereich SGB XII sowie für die Sachgebiete Kriegsopferfürsorge und Pflegewohngeld.

Die Durchführung der "Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (= Arbeitslosengeld 2) wird durch die fünf Leistungszentren der gemeinsamen Einrichtung im Kreis Pinneberg (Jobcenter Kreis Pinneberg) in Elmshorn, Pinneberg, Quickborn, Tornesch und Wedel wahrgenommen. Eine Übersicht mit Adressen bietet Ihnen die Liste Jobcenter Kreis Pinneberg.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.jobcenter-kreis-pinneberg.de.

Der Kreis Pinneberg und die Bundesagentur für Arbeit sind die Kooperationspartner des Jobcenters. Innerhalb der Kreisverwaltung Pinneberg ist das Beratungs- und Prüfteam beauftragt, die Zusammenarbeit dieser beiden Behörden sicherzustellen und zu optimieren. In dieser Funktion werden sowohl Prüfungen vorgenommen als auch Grundsatzangelegenheiten lösungsorientiert erörtert.

Die Zuständigkeiten je nach Wohnort können Sie der Tabelle SGB II / SGB XII Zuständigkeiten im Kreis Pinneberg entnehmen.