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Blauzungenkrankheit vom Virustyp 8 (BTV 8)

Im Rahmen der Bekämpfung der Blauzungenkrankheit werden im Jahr 2010 die Impfmaßnahmen auf freiwilliger Basis fortgesetzt. Das heißt, Tierhalter entscheiden zukünftig im Rahmen ihrer Eigenverantwortung, ob Sie Ihre Rinder, Schafe und Ziegen mit einem der zwischenzeitlich zugelassenen Impfstoffe durch einen Tierarzt impfen lassen.
   

KüheDie Blauzungenkrankheit (bluetongue disease - BT) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung der Wiederkäuer. Vor allem Rinder und Schafe sind von der Blauzungenkrankheit betroffen. Ziegen und Wildwiederkäuer können aber auch infiziert werden. Die Blauzungenkrankheit ist nicht unmittelbar von Tier zu Tier ansteckend, sondern wird von Stechmücken (Culicoides spp.) übertragen. Die Erkrankung geht einher mit Fieber und vermehrter Flüssigkeitsansammlung in den Geweben (Ödeme) - insbesondere im Kopfbereich - infolge Gefäßschädigungen. Manchmal kann auch eine charakteristische Blaufärbung der Zunge auftreten. Todesfälle sind möglich.

Das Virus ist für den Menschen ungefährlich. Lebensmittel wie Fleisch, Wurst und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.

Nach dem erstmaligen Auftreten in Deutschland am 21. August 2006 sind im Jahr 2007 insgesamt 20.623 und im Jahr 2008 insgesamt 5.125 Fälle bestätigt worden. Im Jahr 2009 verringerte sich die Anzahl der infizierten Tiere deutlich. Das Geschehen begann im Raum Kölner Bucht, der bereits 2006 stark betroffen war und hat sich in der Folge in nördliche, östliche und südliche Richtung ausgebreitet. Inzwischen wurden in allen Bundesländern -außer Berlin - Blauzungenkrankheitsfälle festgestellt. Das Restriktionsgebiet umfasst ganz Deutschland. In den größten Teilen Deutschlands, wie auch im Kreis Pinneberg, wurde bisher nur der Virustyp 8 der Blauzungenkrankheit nachgewiesen.

Vergleichbar ist die Seuchenentwicklung in den Nachbarländern Niederlande, Belgien, Luxemburg und Frankreich. Sperrzonen wegen der Situation in Deutschland mussten auch in Teilen Dänemarks (das selbst Ausbrüche auf der Insel Lolland gemeldet hat), der Tschechischen Republik (eigener Fall nahe Cheb), Polens, Österreichs und der Schweiz eingerichtet werden. Auch das Vereinigte Königreich ist mittlerweile betroffen.

Beim Verbringen von Wiederkäuern ins Ausland sind besondere Regelungen und Beschränkungen zu beachten, die Sie in einer tabellarischen Kurzübersicht zu Regelungen beim Verbringen von Wiederkäuern finden.

Die Impfmaßnahmen gegen die Blauzungenkrankheit werden im Jahr 2010 auf freiwilliger Basis fortgeführt. Der Impfstoff für die Rinder, Schafe und Ziegen wurde 2009 zum letzten Mal kostenlos zur Verfügung gestellt. Beihilfen für die tierärztliche Impfleistung gibt es in Schleswig-Holstein ebenfalls nicht mehr. Die Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg zur Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit wird aufgehoben.

Informationen finden Sie auch beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de, www.laves.niedersachsen.de sowie beim Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein unter www.mlur.schleswig-holstein.de.

 
 
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