Die Verantwortung des Menschen das Tier als "Mitgeschöpf", dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen, ist Sinn und Zweck des Tierschutzgesetzes. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Diese Grundsätze gilt es, bei der Verwirklichung des Tierschutzes aktiv und engagiert zum Wohle der Tiere auch im Kreis Pinneberg umzusetzen.
In Schleswig-Holstein und somit auch im Kreis Pinneberg sind die Amtsvorsteher und Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörden, die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Kreises Pinneberg sowie das Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten in Kiel mit der Durchführung des Tierschutzes betraut. Daneben leisten insbesondere die ehrenamtlichen Tierschutzvereine eine wichtige und wertvolle Arbeit für die Tiere.
Die Amtstierärzte der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Kreises Pinneberg
Die Ordnungsämter der Städte, Ämter und Gemeinden im Kreisgebiet
Für die Überwachung der Tiergehege ist der Fachdienst Umwelt zuständig.
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Kiel prüft und genehmigt für das Land Schleswig-Holstein Anträge zur Durchführung von Tierversuchen und leitet die hierzu eingerichtete Tierversuchskommission.
Weitergehende Informationen zum Tierschutz:
Fachdienst Sicherheit und Verbraucherschutz
Tierseuchen und Tierschutz