Tierschutz

Die Verantwortung des Menschen das Tier als "Mitgeschöpf", dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen, ist Sinn und Zweck des Tierschutzgesetzes. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Diese Grundsätze gilt es, bei der Verwirklichung des Tierschutzes aktiv und engagiert zum Wohle der Tiere auch im Kreis Pinneberg umzusetzen.

In Schleswig-Holstein und somit auch im Kreis Pinneberg sind die Amtsvorsteher und Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörden, die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Kreises Pinneberg sowie das Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten in Kiel mit der Durchführung des Tierschutzes betraut. Daneben leisten insbesondere die ehrenamtlichen Tierschutzvereine eine wichtige und wertvolle Arbeit für die Tiere.

Die Amtstierärzte der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Kreises Pinneberg

  • überprüfen routinemäßig oder aufgrund von Hinweisen Nutztierhaltungen,
  • erteilen beispielsweise tierschutzrechtliche § 11 Erlaubnisse für Zirkusbetriebe, Hundepensionen oder Schädlingsbekämpfer, prüfen die nach § 11 des Tierschutzgesetzes dafür geforderte Sachkunde und kontrollieren die Räumlichkeiten und Einrichtungen in und mit denen die Tätigkeit betrieben werden soll,
  • prüfen die Einhaltung tierschutzrechtlicher Belange bei Tiertransporten, in Tierheimen und z. B. in Schlachtbetrieben (Überprüfung der Übereinstimmung von Transport-, Betäubungs-, und Schlachtbedingungen nach der Tierschutzschlachtverordnung),
  • stehen den Ordnungsämtern bei Ihrer Arbeit als Sachverständige und Gutachter auf dem Gebiet des Tierschutzes zur Seite und
  • sind zuständig für die Ahndung von Tierschutzverstößen und leiten hierzu Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und erstatten gegebenenfalls Strafanzeigen.


Die Ordnungsämter der Städte, Ämter und Gemeinden im Kreisgebiet

  • überprüfen private Heimtierhaltungen und
  • erteilen beispielsweise eine tierschutzrechtliche Erlaubnis zum Handel mit Wirbeltieren und für den Betrieb von Reit- und Fahrbetrieben,
  • treffen die notwendigen Anordnungen zur Beseitigung festgestellter und zur Verhütung künftiger Verstöße gegen das Tierschutzgesetz,
  • sind zuständig für alle Fragen im Zusammenhang mit der Gefahrhundeverordnung.


Für die Überwachung der Tiergehege ist der Fachdienst Umwelt zuständig.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Kiel prüft und genehmigt für das Land Schleswig-Holstein Anträge zur Durchführung von Tierversuchen und leitet die hierzu eingerichtete Tierversuchskommission.


Weitere Informationen zum Tierschutz:

  1. Tierquälerei - Was tun?

Ihre Ansprechpartner

drucken |  als PDF

Frau Dr. J. Baumann

Fachdienst Sicherheit und Verbraucherschutz

Tierseuchen und Tierschutz

Telefon: 04121/ 4502-2208

FAX:  04121/ 4502-92324

Raum: 2326

E-Mail:  vetamt@kreis-pinneberg.de